Hier finden Sie die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit einem Gutachter und Sachverständigen, dessen Beauftragung sowie die Frage, wann benötige ich überhaupt einen Gutachter oder Sachverständigen ?
Es gibt sicher für jedes Fachgebiet in Deutschland einen oder mehrere Sachverständige und Gutachter, das ist richtig. Zunächst sollte nach der eigenen Definition, wo genau liegt mein Bedarf, Problem oder Schaden, ein Bezug daraus auf das Fachgebiet abgeleitet werden. So kann es genau so möglich sein, dass Sie bei der Suche nach einem Torgutachter, bei einem Kollegen aus dem Bereich Metallbau fündig werden. Beschreiben Sie also zunächst sich selbst, in kurzen Stichworten, wofür benötige ich einen Gutachter oder Sachverständigen. z.B. Autounfall, KFZ, Heckschaden --> KFZ Gutachter oder Garagentor, Federbruch, Panelschaden -> Torgutachter
Die Begriffe Sachverständiger / Gutachter werden meist synonym genutzt.
Der Begriff Sachverständiger wird dabei in der Regel von den Gerichten und Behörden verwendet, da diese sich meist auf einen Gesetzeswortlaut berufen und dort findet sich vornehmlich die Bezeichnung Sachverständiger. Für Privatpersonen dagegen hat sich die Bezeichnung Gutachter eingebürgert.
Daher hat ein Sachverständiger / Gutachter die gleichen Aufgaben, er wird nur oftmals unterschiedlich bezeichnet.
Ein Sachverständiger / Gutachter unterstützt nur die Entscheidungsfällung, es obliegt dem Gericht, das Gutachten selbstständig zu verwerten und zu würdigen. Ein erstelltes Gutachten ist daher nicht verbindlich und abschließend für die Urteilsfindung.
Die Hauptaufgabe eines Sachverständigen / Gutachters ist es, fachlich qualifizierte Gutachten auf dem Gebiet zu erstellen, auf dem sie über das nötige ausgewiesene Fachwissen verfügen. Dieses ist oft nötig, um einen Sachverhalt eindeutig klären zu können. Nicht nur Gerichte und Behörden können einen Sachverständigen / Gutachter beauftragen, auch Unternehmen oder eine Privatperson können sich an diesen wenden, um Streitfragen klären zu lassen.
Die Bezeichnung Sachverständiger / Gutachter ist rechtlich nicht geschützt. Grundsätzlich steht es somit jedem offen, sich so zu bezeichnen. Unterschieden wird zwischen verschiedenen Arten des Sachverständigen / Gutachters:
Welcher Sachverständiger / Gutachter für den konkreten Fall geeignet ist, kommt auf dessen Erfahrungswert und Vorbildung an. Geht es etwa um Streitigkeiten bezüglich handwerklicher Tätigkeiten, kann auch ein Handwerksmeister herangezogen werden, der über ausreichend Berufserfahrung verfügt und den Fall mit Kompetenz bearbeiten kann. Für ein Gutachten in einem Strafverfahren dagegen sollte ein entsprechendes Studium vorliegen, um den Sachverhalt mit dem nötigen Fachwissen beurteilen zu können.
JA !!! Ganz klar obliegen wir der Haftung, daher ist es auch für den Auftraggeber wichtig, zu prüfen oder zu fragen, ob der Sachverständige/Gutachter eine Versicherung hat. Schauen Sie dabei auch, ob es eine "bekannte/seröse" Gesellschaft ist, die hier die Deckung übernehmen soll, ebenso die Höhe der Deckungssumme ist ein entscheidendes Kriterium.
Unsere Versicherungsangaben finden Sie selbstverständlich in unserem Impressum !
In verschiedenen Streitsituationen kann es des Öfteren vorkommen, dass der Sachverhalt nicht klar definiert oder eingeschätzt werden kann. In solch einem Fall muss ein professionelles Gutachten zur Klärung erstellt werden. Hierbei wird eine Person (oder mehrere) zu Rate gezogen, welche sich mit dem Sachverhalt bestens auskennen und zudem neutral agieren.
Kompetenz spielt hier eine tragende Rolle. Immerhin wird fachliches Wissen gefordert und da reicht es nicht, eine reine Vermutung oder Mutmaßung anzustellen. Tatsachen müssen klargestellt werden und ein richtiges Werturteil ist vonnöten, wenn ein ordentliches Gutachten gefragt ist.
Gerichtsgutachten
Versicherungsgutachten
Privatgutachten
Parteiengutachten
Schiedsgutachten
Gefälligkeitsgutachten
Gemeinschaftsgutachten
Hauptgutachten und Ergänzungsgutachten
Soll ein Gutachten erstellt werden, ist in der Regel oft ein Schaden vorausgegangen. Beispielsweise dann, wenn eine Privatperson einen Wasserschaden oder Brandscheiden erleidet, sollten aufgekommene Schäden begutachtet und eingeschätzt werden, damit die jeweilige Person damit rechnen kann, dass, beispielsweise von der jeweiligen Versicherung, für den entstandenen Schaden aufgekommen wird.
Doch neben den „Klassikern“ gibt es äußerst viele Bereiche, in denen ein Gutachten festgestellt werden kann. Hier ist stets eine Person nötig, die eine gewisse, fachliche Kompetenz mit sich bringt und ein Gutachten erstellt, welches auf unabhängiger Basis fundiert. Ein Gutachten darf nicht im Sinne einer Partei erstellt werden, da es sich sonst nicht mehr um ein neutrales Gutachten handelt.
Soll ein Gutachten erstellt werden, stehen sich in der Regel zwei Streitparteien gegenüber, die in einem Rechtsfall beraten werden sollen. Sachverständige sorgen hier dafür, dass der Sachverhalt klar definiert und begutachtet werden kann. In einem solchen Fall darf es nur zu einem unabhängigen Gutachten kommen, damit auch wirklich keine der beiden Seiten bevorzugt wird. Als Sachverständiger beschäftigt sich die Person jedoch nicht nur mit der Durchführung des Gutachtens, sondern auch mit dessen Erstellung. Demzufolge kommt es zur Anfertigung eines Dokuments, welches das Urteil und Ergebnis des Gutachtens bis ins Detail aufzeigt. Gewisse Richtlinien und Vorgehensweisen müssen hier unbedingt berücksichtigt werden, damit ein ordentliches Gutachten erstellt werden kann.
Bei einem Gutachten stellt ein beauftragter Sachverständigter ein Urteil in Bezug auf einen dargelegten Sachverhalt vor. Das Gutachten muss unabhängig erstellt werden und beim Gutachter selbst muss es sich um eine Person handeln, die die jeweilige Fachkompetenz mit sich bringt, damit das Ergebnis korrekt und unparteiisch ausfällt. Bei einem Gutachten von Behörden handelt es sich um öffentliche Instanzen, die zu einem Ergebnis bzw. einer Entscheidung im Streitfall gekommen sind.
Hierbei ist es in der Regel Standard, dass ein Gericht ein solches Gutachten erfragt, woraufhin die jeweilige, öffentliche Behörde einen Sachverständigen beauftragt und zum Gericht schickt. Dort wird das Gutachten durch den Sachverständigen erstellt bzw. vertreten. Bei einem europäischen Gutachten gelten jedoch noch zusätzlich andere Regelungen, die es zu berücksichtigen gilt.
Ein Gutachten dient dazu, den Sachverhalt durch einen beauftragten Sachverständigen klären zu lassen und eine fachlich kompetente Meinung zu einem Streitfall einzuholen. Das Ergebnis muss also begründet und neutral sein. Der Gutachter muss sein Urteil unparteiisch fällen und darf nicht zum Vorteil einer bestimmten Partei agieren, auch wenn er von dieser engagiert wurde.
Grundsätzlich geht jeder Zahlung zunächst einmal der Auftrag voraus. Hier wird im Beratungsgespräch geklärt, wie und in
welcher Höhe eine Anzahlung geleistet werden muss. Diese kann sowohl per Überweisung, als auch als Paypal Zahlung erfolgen.
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