Die  DIN EN ISO / IEC 17024 Zertifizierung

DIN EN ISO / IEC 17024 Zertifizierung

Unsere Zertifizierung nach DIN EN ISO / IEC 17024 ist der öffentlichen Bestellung und Vereidigung, z. B. durch die Industrie- und Handelskammern, rechtlich gleichgestellt. Hierdurch ist die Anerkennung und Akzeptanz der für Sie erstellten Gutachten bei Ämtern, Behörden und Gerichten gesetzlich gewährleistet.

Die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist neben der Öffentlichen Bestellung und Vereidigung der Sachverständigen ein weiteres Qualitätssiegel. Sie bescheinigt die aktuelle und besondere Sachkunde in einem bestimmten Fachgebiet sowie die hohe persönliche Integrität des zertifizierten Sachverständigen. Zertifizierte Sachverständige unterliegen einer geregelten Überwachung und sind verpflichtet, ihre erfolgreiche Berufsausübung und den Erhalt der Sachkunde regelmäßig nachzuweisen.

Die EN ISO / IEC 17024 Zertifizierung
im Vergleich zur öffentlichen Bestellung...

ISO 17024

Die europaweit anerkannte Personenzertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 ist heute eine der besten Kriterien um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können.

 

Über die ISO/IEC 17024 ist es möglich, dass Qualifikationen und Anforderungen von Sachverständigen weltweit anerkannt und vergleichbar sind. Gerade deshalb nimmt diese Zertifizierung auch in Deutschland an Bedeutung zu. Aufgrund ihrer internationalen Anerkennung und Bedeutung geht man in Fachkreisen davon aus, dass diese Zertifizierung in einigen Jahren auch die öffentliche Bestellung ablösen wird.

 

Weltweite Gültigkeit

Die internationale Norm ISO/IEC 17024 hat eine weltweite Gültigkeit. Im Jahr 2003 wurde sie als Europäische Norm (EN ISO/IEC 17024) übernommen und kurz darauf auch als Deutsche Norm (DIN EN ISO/IEC 17024) festgeschrieben. Ein Sachverständiger, der durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde, genießt damit eine internationale Anerkennung seiner Kompetenz.

 


Konstante Weiterentwicklung und Überprüfung

Nach den Vorgaben der ISO/IEC 17024 müssen die zertifizierten Sachverständigen ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern und aktualisieren. Daneben müssen in der Regel Gutachten und andere Nachweise bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden. Auftraggeber und Gerichte können deshalb davon ausgehen, dass ein auf der Grundlage der ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger auch über ein fundiertes und aktuelles Wissen und entsprechende praktische Erfahrungen als Sachverständiger verfügt.


Was ist eine DIN EN ISO/IEC 17024 Personenzertifizierung?

Die DIN EN ISO/IEC 17024 ist eine international anerkannte Norm, die die Anforderungen an Stellen festlegt, die Personen zertifizieren. In unserem Fall handelt es sich um die Zertifizierung von Sachverständigen und Gutachtern. Die Norm legt strenge Kriterien fest, die eine unabhängige und objektive Beurteilung der Kompetenz, Erfahrung und Sachkenntnis einer Person gewährleisten.


Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Sachverständige ist ein wichtiges Thema für alle, die in dieser Branche tätig sind. Diese Zertifizierung ist ein international anerkannter Standard, der die Kompetenz und Qualität von Sachverständigen, z.B. im Bauwesen, sicherstellt. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 erfolgt durch akkreditierte Zertifizierungsstellen, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) anerkannt sind. Dabei handelt es sich um Fachexperten, die über umfangreiche Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügen.


Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 bietet z.B. für Bausachverständige viele Vorteile. Durch die internationalen Normen und Richtlinien wird eine hohe Qualität und Einheitlichkeit der Sachverständigentätigkeit gewährleistet. Zertifizierte Sachverständige werden als kompetente und vertrauenswürdige Experten wahrgenommen und haben dadurch einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Das Zertifizierungsverfahren umfasst mehrere Schritte, einschließlich einer umfassenden Bewertung der Kenntnisse und Erfahrungen des Sachverständigen. Dabei werden auch bestimmte Voraussetzungen wie eine entsprechende Ausbildung und praktische Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet geprüft. Darüber hinaus muss sich der Zertifizierungskandidat einem Gutachtergremium stellen, das die Kompetenzen und Fähigkeiten des Experten überprüft. Wichtig ist, dass die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 speziell für Personen entwickelt wurde, die im Sachverständigenwesen tätig sind.


Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist für alle Sachverständige von großer Bedeutung.
Sie stellt sicher, dass Fachwissen und Erfahrung auf einem international anerkannten Standard basieren und somit eine hohe Qualität und Zuverlässigkeit gewährleistet ist. Durch die Zertifizierung haben Sachverständige die Möglichkeit, sich als Experten zu positionieren und sich von Mitbewerbern abzuheben.


Warum benötigt man als Gutachter eine DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung?


Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist für Sachverständige von großer Bedeutung, da sie eine klare und standardisierte Methode zur Bewertung ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen bietet. Mit der Zertifizierung können Sachverständige ihre Professionalität und Qualität gegenüber Kunden, Auftraggebern und der Öffentlichkeit nachweisen. Sie schafft Vertrauen und Glaubwürdigkeit in die Expertise des Gutachters und hebt ihn von nicht zertifizierten Mitbewerbern ab.

Was sind die Vorteile einer DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung für Gutachter?

Eine Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 bietet eine Vielzahl von Vorteilen für Sachverständige. Von der internationalen Anerkennung über die Akkreditierung durch renommierte Stellen bis hin zur Steigerung der Glaubwürdigkeit und Fachkompetenz.


Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024


Mit der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 können Zertifizierungsstellen Vertrauen in ihre Leistungsfähigkeit erhalten, denn die Anwendung der Norm fördert die internationale Vergleichbarkeit dieser Konformitätsbewertungsleistung. Im Gegensatz zu anderen Arten von Zertifizierungen ist die Abnahme der Prüfung eine der wesentlichen Funktionen der Personenzertifizierung. Sie wird auf der Grundlage von objektiven Kriterien für die Kompetenz und das Ergebnis durchgeführt. Die DIN EN ISO/IEC 17024 definiert hierzu zusätzliche Anforderungen, um die Objektivität der Verfahrensweisen sicherzustellen und damit das Risiko eines Interessenkonflikts zu minimieren.



Vergleich zwischen öffentlicher Bestellung und Zertifizierung DIN EN ISO/IEC 17024


Als international anerkanntes Qualitätssicherungssystem setzt sich der Zertifizierungsprozess unter Berücksichtigung der

DIN EN ISO/IEC 17024 gegenüber den rein nationalen Qualifizierungen immer mehr durch.

Vergleichbar ist das mit der Entwicklung vom deutschen Diplomingenieur zum internationalen Bachelor und Master.

Gemeinsamkeiten zwischen der öffentlichen Bestellung und der Zertifizierung:
Beide Systeme sind darauf ausgerichtet, der Öffentlichkeit fachlich und persönlich qualifizierte Sachverständige zur Verfügung zu stellen.


Die Unterschiede zwischen öffentlicher Bestellung und Zertifizierung bestehen in folgenden Punkten:

  • Die öffentliche Bestellung beruht auf gesetzlicher Grundlage; stellt jedoch keine Berufszulassung mehr dar und ist keine Qualitäts- oder Qualifikationsgarantie.
  • Die Zertifizierung erfolgt auf Grund des Vertragsrechts zwischen der Zertifizierungsstelle und dem Sachverständigen. Sie beruft sich dabei auf die Einhaltung der Europäischen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 die zum Teil weitreichender und kontrollintensiver als die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist (siehe Normative Dokumente).
  • Der öffentlich bestellte Sachverständige muss vom Gesetzgeber vorgegebene Qualitätsstandards (besondere Sachkunde und Eignung) einhalten. Diese Standards sind durch die DIN EN ISO/IEC 17024 ebenso vorgegeben und verbindlich einzuhalten. Im Gegensatz zur öffentlichen Bestellung wird die Einhaltung dieser Vorgaben laufend durch die Zertifizierungsstelle geprüft und überwacht.
  • Die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger ist geschützt (§132a StGB), die Bezeichnungen zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 ebenfalls. Der Schutz der Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger stellt jedoch kein Qualifikationsmerkmal für den Sachverständigen dar.
  • Der öffentlich bestellte Sachverständige unterliegt öffentlich-rechtlicher Kontrolle, der privat zertifizierte Sachverständige unterwirft sich auf Grund privatrechtlicher Verträge der Überwachung durch eine Zertifizierungsstelle. Da die Europäische Regelung den Einfluss der öffentlich-rechtlichen Stellen ausschließen will (aus guten Gründen), darf auch hier der Überwachung durch Zertifizierungsstellen mehr Bedeutung beigemessen werden.
  • Die öffentlich bestellten Sachverständigen müssen einen Eid zur Bekräftigung ihrer Pflicht zur Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Weisungsfreiheit, Gewissenhaftigkeit und persönlichen Leistungserbringung leisten.
  • Die zertifizierten Sachverständigen haben keine Möglichkeit zur Eidesleistung, sie unterliegen jedoch sehr strengen vertraglichen Pflichten. – Allerdings ist festzustellen, dass es sich bei den Anforderungen der Vereidigung um absolute Selbstverständlichkeiten handelt, denen jeder Sachverständige unterliegt. Während der einmal abgelegte Eid jede Überwachung auf Einhaltung ersetzt, werden zertifizierte Sachverständige laufend auf die Einhaltung dieser Kriterien hin kontrolliert und jährlich Überwacht.


Im Gegensatz zur öffentlichen Bestellung gibt es für die Teilnahme an einem Zertifizierungsprozess unter Berücksichtigung der

DIN EN ISO/IEC 17024:2003 keine Altersbegrenzung.


Die öffentlich bestellten Sachverständigen wurden früher auf Grund gesetzlicher Anordnung im Gerichtsverfahren bevorzugt herangezogen, die zertifizierten Sachverständigen genossen diese Bevorzugung nicht.

Diese Bevorzugung hat sich zwischenzeitlich überholt. Die Gerichte greifen ausschließlich auf Sachverständige zurück, von deren Fachkompetenz sie sich durch erstellte Gutachten überzeugt haben. Besonders in den alten Bundesländern gibt es bei Gericht (hauptsächlich Zwangsversteigerungsverfahren) weit mehr Gutachten durch zertifizierte und freie Sachverständige als durch öffentlich bestellte Sachverständige.

Von Anfang an gab es Bestrebungen, die Zertifizierung von Sachverständigen auf dem Niveau der öffentlichen Bestellung zu halten (tatsächlich wurde jedoch der Standard der öffentlichen Bestellung an den Standard der Zertifizierung angepasst), um so den Qualitätsstand der öffentlich bestellten Sachverständigen nach Europa hineinzutragen und auch, um beide Systeme, soweit es geht, kompatibel zu machen.



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